• Amtlich angeordnete Bestattungen

    Wenn kein bestattungspflichtiger Angehöriger der gesetzlichen Pflicht zur Bestattung nachkommt, erfolgt eine amtlich angeordnete Beisetzung. Diese Kosten werden später durch die Stadt Bremen bei den Angehörigen zurück gefordert.

Wann erfolgt eine Zwangsbestattung in Bremen

Die Verpflichtung für die Durchführung einer  Bestattung ist über die gesetzliche Bestattungspflicht geregelt.

Dabei sind die Personen verpflichtet die durch Eheschließung, Schwägerschaft, Verlöbnis, Abstammung oder Lebensgemeinschaft miteinander verbunden sind.

Weil eine Bestattung nicht nur rechtliche Folgen für die Hinterbliebenen hat, sondern aus historischer Sicht auch seuchenrechtliche Konsequenzen für die Gesellschaft hatte, war eine zügige Durchführung einer Beerdigung schon immer zwingend erforderlich gewesen.

Auch wenn heutzutage durch technische Fortschritte und moderne Kühltechnik eine längere Zeitspanne für die Entscheidung theoretisch möglich wäre, gewährt jedes Bundesland in Deutschland nur eine relativ kurze Frist für die freie Entscheidung der Angehörigen um ihrer Bestattungspflicht nachzukommen.

Wenn in Bremen innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes kein Bestattungsinstitut beauftragt wurde, wird eine Bestattung amtlich angeordnet. Auch wenn der Eindruck entsteht, dass dadurch keine Bestattungskosten für die Hinterbliebenen anfallen, werden die Kosten einer derartigen Zwangsbestattung später von den Angehörigen zurück gefordert.

Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, sich selber rechtzeitig um einen preiswerten Bestatter zu bemühen, weil dadurch deutlich geringere Kosten anfallen, als durch die angeordnete Behördenbestattung. Außerdem haben Sie nur so Einfluss darauf, welche Form der Beisetzung und welcher Friedhof gewählt wird.

Eine Kosten einer amtlich angeordneten Bestattung werden nur dann von der Stadt Bremen übernommen, wenn keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden sind.

Unter 0421-14411 versuchen wir Ihnen alle Fragen zum Thema unverbindlich zu beantworten. Nur wer selber tätig wird, kann Einfluss auf die Kosten nehmen.

 

Ein Tipp: Auch wenn Sie durch die Bestattungspflicht zum Handeln gezwungen sind, ist es nicht ungewöhnlich, dass Sie nicht völlig auf den Kosten sitzen bleiben. Besteht ein gewisser Nachlass, darf er für die Bestattung verwertet werden. Wir helfen bei diesen Fragen und informieren Sie über die Notwendigkeit eine Erbe gegebenenfalls auszuschlagen um keine Schulden und Verpflichtungen zu übernehmen.

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