Leider kommt es immer häufiger vor, dass Menschen ohne Kontakt zu ihrer Familie versterben.
In diesen Fällen sind die Behörden darauf angewiesen, bestattungspflichtige Angehörige zu ermitteln, die ihrer gesetzlich geregelten Bestattungspflicht nachkommen. Ist kein schneller Kontakt zu Hinterbliebenen zu bekommen, wird in Bremen die Rechtsmedizin tätig, die sich zunächst um die verstorbene Person kümmert und versuchen wird die Angehörigen ausfindig zu machen.
Können zeitnah keine bestattungspflichtigen Angehörigen ermittelt werden, erfolgt in Bremen nach 10 Tagen eine amtlich angeordnete Beisetzung, deren Kosten zunächst von der öffentlichen Hand getragen aber später von den per Gesetz verpflichteten Personen zurück gefordert wird. Bei amtlich angeordneten Bestattungen erfolgt eine Einäscherung mit anonymer Urnenbeisetzung.
Um in diesen Fällen, den nicht unerheblichen Kosten einer Amtsbestattung zu entgehen, sollte man bei Kenntnis seiner eigenen Bestattungspflicht unbedingt versuchen, selber einen günstigen Bestatter zu finden. Dessen Kosten sind oftmals deutlich geringer sind, als bei der amtlich angeordneten Bestattung anfallen.
Es ist dringend davon abzuraten, "den Kopf einfach in den Sand zu stecken", oder die Situation aussitzen zu wollen, wenn man von der Rechtsmedizin über einen Sterbefall informiert wird, denn die 10-Tagesfrist beginnt nicht erst ab Kenntnis der Information, sondern nach Eintritt des Todesfalls !
Das gilt auch, wenn man sich "gefühlt" nicht verantwortlich fühlt. Nach einem ersten Moment der Betroffenheit, sollte man dann aber dringend selber aktiv werden, um die späteren Kosten so gering wie möglich zu halten. Nehmen Sie aber auf jeden Fall zuerst Kontakt zur Rechtsmedizin auf, damit die drohende Anordnung aufgehalten wird. Wenn erkennbar ist, dass eine eigene Lösung gesucht wird, kann i.d.R. nach Absprache die Frist auch geringfügig verlängert werden,
Auch wenn mehrere bestattungspflichtige Angehörige existieren und jeder davon der Meinung ist, ein anderer wäre wegen der engeren Familienverhältnisse eigentlich stärker verpflichtet, haften nach Bremer Bestattungsgesetz alle bestattungspflichtigen Angehörigen in gleicher Weise. Deshalb können die Kosten für eine amtlich angeordnete Bestattung unabhängig vom Verwandtschaftsgrad, von jedem im Gesetz als bestattungspflichtig aufgeführtem Angehörigen eingefordert werden.
Darum NICHT EINFACH AUSSITZEN, sondern selber handeln und die Kosten niedrig halten, denn wenn die amtliche Anordnung erst einmal erlassen wurde, hat man wenig Zeit, die weiteren Schritte selber zu lenken.
Gerne helfen wir Ihnen, als regionales Bestattungsinstitut für preiswerte Beisetzungen, mit unserer Erfahrung vor Ort eine günstige und schnelle Lösung zu finden. Unter 0421-1 44 11 stehen wir Ihnen jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung.
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