• Qualifizierte Leichenschau

     

    Die Rechtsmedizin führt in Bremen bei  jedem Sterbefall eine zweite Qualifizierte Leichenschau durch

  • Amtlich angeordnete Bestattungen

    Wenn kein bestattungspflichtiger Angehöriger der gesetzlichen Pflicht zur Bestattung nachkommt, erfolgt eine amtlich angeordnete Beisetzung. Diese Kosten werden später durch die Stadt Bremen bei den Angehörigen zurück gefordert.

Ungeklärte Sterbefälle

Bei nicht eindeutig geklärten Sterbefällen erfolgt durch die örtlichen Polizeidienststellen zunächst eine Beschlagnahme und Überführung der Verstorbenen in die Räume der Rechtsmedizin. Diese befinden sich aktuell in Bremen im Haus der Pathologie des Zentralkrankenhauses Bremen Mitte, der St. Jürgen-Klinik.

Eine polizeiliche Beschlagnahme erfolgt auch bei allen Opfern von Gewaltverbrechen und Tötungsdelikten, sowie von Unfällen und Selbsttötungen. Alle diese Fälle erfordern eine intensive staatsanwaltliche Prüfung der Umstände, die zum Ableben geführt haben. Zum Zwecke der Ermittlungen und Beweiserhebung kann die Rechtsmedizin durch die Staatsanwaltschaft beauftragt werden, nähere Untersuchungen bis hin zu einer Obduktion vorzunehmen

Zu den Fällen, die ebenfalls erst einer staatsanwaltlichen Überprüfung und ggf. einer Untersuchung durch das Institut für Rechtsmedizin unterzogen werden müssen, gehören alle Sterbefälle in Kliniken und Krankenhäusern, bei denen der Tod infolge einer medizinischen Maßnahme oder Operation eintrat. Hier soll ein möglicher Interessenkonflikt der behandelnden Ärzte und Ärztinnen vermieden werden, die naturgemäß selber den Tod der Patienten per Totenschein selber feststellen.

Qualifizierte Leichenschau

Als erstes Bundesland hat Bremen im Jahr 2017 die allgemeine Praxis der Leichenschau reformiert. Bis dahin wurde in Bremen, wie in anderen Bundesländern auch, ein Verstorbener nach der ersten Feststellung des Todes durch einen Arzt prinzipiell zur Beisetzung freigegeben. Eine zweite Untersuchung erfolgte damals nur bei vorhandenem Verdacht oder Zweifel an der Todesursache sowie vor einer Einäscherung.

Seit 2017 wird jeder Sterbefall in Bremen durch einen Rechtsmediziner einer intensiven zweiten Qualifizierten Leichenschau unterzogen.  Ohne diese amtlich erforderliche Pflichtuntersuchung, darf in Bremen kein Sterbefall beurkundet werden. Die Kosten diese qualifizierten Leichenschau werden den Hinterbliebenen von der Stadt Bremen mit 222,53 EUR  in Rechnung gestellt.

 

Bei der Beauftragung eines Bestattungsunternehmen, dass nicht aus Bremen kommt, muss das Unternehmen diese Pflichtuntersuchung im Blick haben. Bei einer Abholung aus privatem Umfeld oder einem Pflegeheim kann nicht beigesetzt werden, wenn diese Qualifizierte Leichenschau der Rechtsmedizin nicht vorliegt.

Rechtsmedizin Bremen
St. Jürgen-Str. 1
28205 Bremen
Tel. 0421 - 497 4400
Fax 0421 - 497 4450

Heckmann Bestattungen
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Heckmann Bestattungen
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