Bei nicht eindeutig geklärten Sterbefällen erfolgt durch die örtlichen Polizeidienststellen zunächst eine Beschlagnahme und Überführung der Verstorbenen in die Räume der Rechtsmedizin. Diese befinden sich aktuell in Bremen im Haus der Pathologie des Zentralkrankenhauses Bremen Mitte, der St. Jürgen-Klinik.
Eine polizeiliche Beschlagnahme erfolgt auch bei allen Opfern von Gewaltverbrechen und Tötungsdelikten, sowie von Unfällen und Selbsttötungen. Alle diese Fälle erfordern eine intensive staatsanwaltliche Prüfung der Umstände, die zum Ableben geführt haben. Zum Zwecke der Ermittlungen und Beweiserhebung kann die Rechtsmedizin durch die Staatsanwaltschaft beauftragt werden, nähere Untersuchungen bis hin zu einer Obduktion vorzunehmen
Zu den Fällen, die ebenfalls erst einer staatsanwaltlichen Überprüfung und ggf. einer Untersuchung durch das Institut für Rechtsmedizin unterzogen werden müssen, gehören alle Sterbefälle in Kliniken und Krankenhäusern, bei denen der Tod infolge einer medizinischen Maßnahme oder Operation eintrat. Hier soll ein möglicher Interessenkonflikt der behandelnden Ärzte und Ärztinnen vermieden werden, die naturgemäß selber den Tod der Patienten per Totenschein selber feststellen.
Rechtsmedizin Bremen
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